Erstinformation

Kundenerstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) & § 12 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV):

Firma und Anschrift

Josua Thorisch
Hilde-Coppi-Str. 11
61273 Wehrheim

E-Mail: josua@thorisch.de
Telefon: +49 1512 9540045

Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Für die Erlaubniserteilung nach § 34d GewO: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Registernummer im Versicherungsvermittler-Register: D-B7NC-833YK-62

Für die Erlaubniserteilung nach § 34f GewO: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main. Registernummer im Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-125-D6WG-92

Registerstelle des Vermittler-Registers

DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Auskunft über Tel: 030 20308-0 oder info@dihk.de,

Registerabruf unter www.vermittlerregister.info unter der oben genannten Registernummer.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung

Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Beteiligungen

Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsdienstleistungen angeboten werden

Es werden Vermittlungs- und Beratungsleistungen zu den Fondsuniversen diverser Institute erbracht. Die Emittentenliste kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden. Das Gesamtangebot der Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistung beinhaltet nahezu die gesamte Palette der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds für Endkunden. Die Höhe der Vergütung ist je Emittent und Fonds unterschiedlich, woraus ein Interessenkonflikt entstehen kann.

Depotbanken in Deutschland

Augsburger Aktienbank, ebase, DWS, FIL Fondsbank, Fondsdepot Bank. Depotbanken im Ausland: DWS (Lux), Moventum (Lux). Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG): In- und Ausland: BlackRock, DWS, Franklin Templeton, Jupiter Henderson, Noramco (Alger, Davis), Sauren, Threadneedle und v.m.. Das Gesamtangebot der Beratungs- oder Vermittlungsleistung beinhaltet über 200 KVGn mit ca. 5000 bis 10000 in- und ausländischen Investmentfonds. Somit kann fast die gesamte Palette der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds für Endkunden berücksichtigt werden.

Vergütung

Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung durch den Anleger, ggf. wird zusätzlich eine gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält dieser in der Regel von den Fondsgesellschaften (KVG) oder den Depotstellen Provisionen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile anfallenden Kosten und Gebühren. Der Vermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile und u.U. auch von der KVG den Ausgabeaufschlag einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt und Art der Fonds. Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.

Zuwendungen

Der Finanzanlagenvermittler erhält von depotführenden Stellen, KVGn oder anderen Dritten neben Provisionen mögliche Mehrvergütungen bei überschreiten von Umsatzschwellen, Marketingzuschüsse oder geldwerte (Sach-)leistungen wie z.B. Produktschulungen, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen – kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, überlassen von IT-Software, Verkaufsunterlagen. Der Anleger stimmt zu, dass der Finanzanlagenvermittler sowie seine Vermittlerorganisation, mit der er zusammenarbeitet, die ihnen jeweils von Dritter Seite zufließenden Provisionen, Gebühren und Zuwendungen in Abweichung von §§ 675, 667 BGB behalten dürfen und verzichtet auf Geltendmachung bestehender und zukünftiger Ansprüche.